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Mogel
Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 4197

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theplank

Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 1301
Wohnort: Wien

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nix neues, allerdings von zensor zu zensor verschieden gelebt. |
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_________________ bei bedarf zur freien entnahme einige löbliche lachgesichter:
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mausbiber

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 542

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und es ist scheinbar in deutschland nicht geklärt ob US recht oder deutsches recht gilt.
Zitat: Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different. |
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_________________ Nicht jeder Mistkübelstierer ist ein Cacher! |
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Mogel
Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 4197

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Najo, ob es jetzt 45 oder 46 Meter sind, wird hier bei uns nicht ernsthaft diskutiert...  |
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cezanne
Anmeldungsdatum: 23.10.2003
Beiträge: 4484
Wohnort: Graz

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mausbiber hat folgendes geschrieben: und es ist scheinbar in deutschland nicht geklärt ob US recht oder deutsches recht gilt.
Zitat: Caches hidden in close proximity to active railroad tracks. In general we use a distance of 150 ft (46 m) but your local area’s trespassing laws may be different.
Auch hier tritt wieder das Problem von (wohl absichtlich unklar) formulierten Aussagen in den Guidelines auf: Man kann den zitierten Text auch durchaus so auffassen, wie das offenbar nun einige (oder alle?) deutschen Reviewer neuerdings machen, naemlich, dass 46m Mindestabstand verlangt werden kann und z.B. mit Sicherheitsbedenken begruendet werden kann.
Die Passage "but your local ......" kann auch so aufgefasst werden, dass die Forderung nach einem groesseren Mindestabstand in einzelnen Laendern zur Anwendung kommen kann, wenn dort das Gesetz einen groesseren Abstand verlangen sollte (Schienen gibt es ja nicht nur auf Bahnhoefen - auf Bahnhoefen kann der Mindestabstand in keinem Gesetz der Welt 46m betragen, denn man muss ja auch in Zuege einsteigen koennen).
Ich denke aber, dass der Versuch Gesetze anzuwenden in Bezug auf Geocaches in Bahnhoefen ohnedies sehr problematisch ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur ein einziger mir bekannter Bahnhofscache eine offizielle Bewilligung der Bahn bekommen haette (auch nicht jene Caches, die ich als unkritisch einstufe wie der mittlerweile archivierte von RedHunters).
Hinter der veraenderten Reviewpraxis duerfte wohl eher Angst stecken die Verantwortung zugeschanzt zu bekommen, wenn es mal Probleme geben sollte und nicht die Formulierung in den Guidelines. (Die Reviewer sind naemlich m.E. bedauernswert und werden von Groundspeak ziemlich haengengelassen). Als es noch wenig Cacher gab, war es auch in dieser Hinsicht sicher leichter - man konnte eher damit rechnen, dass die Sucher wissen was sie tun als dies mittlerweile der Fall ist.
Cezanne |
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mausbiber

Alter: 46
Anmeldungsdatum: 16.07.2005
Beiträge: 542

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vielleicht entspringt diese angst oder übervorsicht doch mehr der amerikanischen gesetzeslage, bei der ja jeder jeden klagen kann.
ich glaube auch (bin mir aber rechtlich nicht sicher) daß du dich bei betreten eines bahnhofes der "hausordnung" unterwirfst. sonst könnte man ja wirklich nicht wie du schreibst in einen zug einsteigen.
@mogel: es ging mir um den deutschen begriff "innerhalb der bahngleise" (siehe thread im anderen forum) |
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ime

Anmeldungsdatum: 04.03.2007
Beiträge: 546

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mausbiber hat folgendes geschrieben: vielleicht entspringt diese angst oder übervorsicht doch mehr der amerikanischen gesetzeslage, bei der ja jeder jeden klagen kann.
Das ist bei uns auch nicht anders (nur gibt's bei uns keine "punitive damages"). |
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PlanetEarth

Anmeldungsdatum: 28.10.2003
Beiträge: 2897
Wohnort: Wien/Vienna

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cezanne hat folgendes geschrieben: Die Passage "but your local ......" kann auch so aufgefasst werden, dass die Forderung nach einem groesseren Mindestabstand in einzelnen Laendern zur Anwendung kommen kann, wenn dort das Gesetz einen groesseren Abstand verlangen sollte (Schienen gibt es ja nicht nur auf Bahnhoefen - auf Bahnhoefen kann der Mindestabstand in keinem Gesetz der Welt 46m betragen, denn man muss ja auch in Zuege einsteigen koennen).
Ein größerer Mindestabstand kann daraus abgeleitet werden, nicht zu vergessen aber auch ein kleinerer! Je nach den local laws. Schwammiger gehts wohl von Seiten GC wohl kaum
PlanetEarth |
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Termite2712

Alter: 100
Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 719
Wohnort: Wien

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Muß ich jetzt meine beiden Platforms wieder archivieren? Die sind ja weit unter 45m von den Gleisen entfernt.
Aber wenn's das Gesetz so will .... eigentlich schade drum  |
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_________________ LG Termite2712
... auf der Flucht vor dem bösen Ameisenbär und betreffend Ladezeit meiner Signatur: KLICK  |
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Mogel
Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 4197

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Solange es niemand dem Tafari petzt, kannst du sie wohl lassen. |
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Termite2712

Alter: 100
Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 719
Wohnort: Wien

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Nun, wenn ich meine Platforms aufgrund des Gesetzes archivieren muß, sollte man dann nicht auch bei allen anderen Platform-Caches ein SBA psoten, damit dem Gesetz genüge getan wird?
Wäre eigentlich auch schade ... |
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_________________ LG Termite2712
... auf der Flucht vor dem bösen Ameisenbär und betreffend Ladezeit meiner Signatur: KLICK  |
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cezanne
Anmeldungsdatum: 23.10.2003
Beiträge: 4484
Wohnort: Graz

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PlanetEarth hat folgendes geschrieben: cezanne hat folgendes geschrieben: Die Passage "but your local ......" kann auch so aufgefasst werden, dass die Forderung nach einem groesseren Mindestabstand in einzelnen Laendern zur Anwendung kommen kann, wenn dort das Gesetz einen groesseren Abstand verlangen sollte (Schienen gibt es ja nicht nur auf Bahnhoefen - auf Bahnhoefen kann der Mindestabstand in keinem Gesetz der Welt 46m betragen, denn man muss ja auch in Zuege einsteigen koennen).
Ein größerer Mindestabstand kann daraus abgeleitet werden, nicht zu vergessen aber auch ein kleinerer! Je nach den local laws. Schwammiger gehts wohl von Seiten GC wohl kaum
Die Guidelines sind bekanntlich von vorne bis hinten extrem schwammig.
Es hat einen Grund, wieso ich nur den groesseren Abstand nannte.
Ein kleinerer ergibt sich naemlich nicht zwingend aus gesetzlichen Gegebenheiten - hier haben die Reviewer der Formulierung nach freie Bahn (die US-Gesetze geben z.B. sicher auch keinen 46 m Mindestabstand vor, waere auf Bahnsteigen auch nicht durchfuehrbar). Wenn kein Gesetz die 46 m vorschreibt, dann kommt eben die Variante der typischen Vorgangsweise zum Tragen und es entsteht kein Widerspruch zu den Guidelines. Im Endeffekt bleibt die Entscheidungsfreiheit wieder bei den Reviewern und damit sind grosse Unterschiede und heftige Diskussionen vorprogrammiert.
Cezanne |
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quarksteilchen

Alter: 23
Anmeldungsdatum: 16.09.2006
Beiträge: 92

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Mein Lieblingsreviewer hat heute einen neuen Cache von mir innerhalb von 5 Minuten reviewed und aktiviert, der nur ca. 5 m von den Geleisen weg beginnt .
.. zum allgemeinen thema:
ich find es okay dass es dem reviewer vorbehalten ist zu entscheiden, und nicht einem gesetz. - schließlich schaun nicht alle bahngleise gleich aus, und es gibt auch solche die durch eine hohe schallschutzwand geschützt sind. da macht so ein 45-46 m abstand sowieso keinen sinn. (gut, als ich das erste mal in wien cachen war, bin ich auch gleich mal auf der falschen seite einer solchen wand gestanden ).
außerdem sollte selbst der unerfahrene cacher bei einem hint wie "dose ist magnetisch und am langen eisentrum versteckt" etwas misstrauisch werden.
tschuuu tschuuu  |
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cezanne
Anmeldungsdatum: 23.10.2003
Beiträge: 4484
Wohnort: Graz

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quarksteilchen hat folgendes geschrieben:
ich find es okay dass es dem reviewer vorbehalten ist zu entscheiden, und nicht einem gesetz. -
Das mag funktionieren, wenn es nur einen Reviewer gibt und man in etwa dessen Einstellung kennt. Wenn die Unterschiede im Review-Verhalten aber so unterschiedlich ausfallen, wie das bei manchen Punkten in Deutschland der Fall ist und man ja nicht vorher weiss, auf welchen Reviewer man stoesst, dann wird es zumindest fuer Verstecker nicht mehr so angenehm. (Persoenlich tangiert es mich nicht, weil ich sicher nie einen Cache in der Naehe aktiver Schienen verstecken werde.)
In Deutschland scheint es sich ja nun offenbar anzubahnen, dass die 46m grundsaetzlich verlangt werden fuer neue Caches.
Zitat:
außerdem sollte selbst der unerfahrene cacher bei einem hint wie "dose ist magnetisch und am langen eisentrum versteckt" etwas misstrauisch werden.
Ein Argument, das oft gebracht wird, ist, dass viele nur mit Koordinaten, ohne Beschreibung und ohne Hint losziehen. Natuerlich tragen sie dafuer vordringlich selbst die Verantwortung, aber wenn etwas passiert, wird sich vermutlich der jeweilige Reviewer nicht allzu fuehlen (ist natuerlich typabhaengig).
Cezanne |
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gumbo67

Alter: 45
Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 1191
Wohnort: Vienna

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quarksteilchen hat folgendes geschrieben: innerhalb von 5 Minuten reviewed und aktiviert, der nur ca. 5 m von den Geleisen weg beginnt  .
beginnen lassen kannst du deinen mystery auch direkt auf dem gleis... es geht um das dosenversteck |
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_________________ Wer sich über Kritik ärgert, gibt zu, dass sie verdient war. (Tacitus)
Die Menschen lassen sich lieber durch Lob ruinieren, als durch Kritik verbessern. (George Bernhard Shaw) |
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